Zertifiziert nach: DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001* Eigene Entwicklung und Produktion Persönliche Beratung: +49 (0)2338 9169-0

REACH Konformitätserklärung

INFORMATIONSPFLICHT NACH ARTIKEL 33 DER REACH-VERORDNUNG
REACH, die europäische Chemikalien-Verordnung, muss seit 1. Januar 2007 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Seit 28. Oktober 2008 ist die Kandidatenliste der SVHC-Substanzen1 nach Artikel 59 (1, 1 0) der Verordnung (EC) No 1907/2006 ("REACH") veröffentlicht und kann auf der ECHA-Website eingesehen werden:
https://echa.europa.eu/de

Nach dem SVHC-Identifizierungsverfahren hat die europäische Chemikalienagentur ECHA am 27. Juni 2018 Blei-Metall (EG-Nr. 231-100-4 I CAS Nr. 7439-92-1) auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen.

Mit der Aufnahme eines Stoffes auf die EU-Kandidatenliste ergeben sich Informationspflichten in der Lieferkette:
Wird der Grenzwert von 0,1m% eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) in einem verbauten Teilerzeugnis überschritten, muss – unabhängig vom m%-Anteil im Gesamterzeugnis – gemäß Art. 33 (1) der REACH-Verordnung informiert werden.
Einige unserer (Eigene Herstellung/Handelsartikel) vertriebenen Produkte sind durch die Aufnahme von Blei-Metall auf die REACH-Kandidatenliste von dieser Informationspflicht betroffen. Die betroffenen Erzeugnisse werden auf unseren Rechnungen mit folgender Information versehen: **Informationspflichten gemäß Art. 33 REACH-Verordnung (SVHC-Kandidatenliste): Erzeugnisse enthalten mehr als 0,1% Blei (EG-Nr. 231-100-4 I CAS-Nr. (EG-Verzeichnis) 7439-92-1)"

Ein Verwendungsverbot von Blei besteht gemäß unserem Kenntnisstand auf Basis der SVHC-Kandidatenliste nicht. Wir weisen darauf hin, dass eine Detailauskunft zu den exakten Massenkonzentrationen unserer katalogmäßig geführten Produkte aufgrund unseres großen Produktportfolios nicht realisierbar ist. Wir beobachten die Kandidatenliste und stehen im Kontakt zu unseren Vorlieferanten, um einen möglichst aktuellen Stand unserer
Informationen zu gewährleisten.